Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0138

2013/05/0138Verwaltungsgerichtshof18.11.2014

Regest

Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde des Zweit-, Dritt- und Viertbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.

und

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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