Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0135

2013/05/0135Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Regest

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Gemeinde Geboltskirchen hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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