Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0116

2013/05/0116Verwaltungsgerichtshof23.07.2013

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGH Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.07.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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