2013/05/0105•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0105
2013/05/0105Verwaltungsgerichtshof27.08.2014
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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