Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0095

2013/05/0095Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Marktgemeinde hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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