Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0086

2013/05/0086Verwaltungsgerichtshof29.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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