Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0081

2013/05/0081Verwaltungsgerichtshof17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0081

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.