Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0063

AW 2013/05/0063Verwaltungsgerichtshof28.10.2013

Regest

Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0063

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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