Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0056

AW 2013/05/0056Verwaltungsgerichtshof09.10.2013

Regest

Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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