AW 2013/05/0056•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0056
AW 2013/05/0056Verwaltungsgerichtshof09.10.2013
Interessenabwägung Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.