AW 2013/05/0055•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0055
AW 2013/05/0055Verwaltungsgerichtshof25.09.2013
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Begriff der aufschiebenden Wirkung Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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