Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0055

AW 2013/05/0055Verwaltungsgerichtshof25.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Begriff der aufschiebenden Wirkung Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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