AW 2013/05/0054•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0054
AW 2013/05/0054Verwaltungsgerichtshof25.09.2013
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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