Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0039

AW 2013/05/0039Verwaltungsgerichtshof12.08.2013

Regest

Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/05/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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