2013/05/0029•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0029
2013/05/0029Verwaltungsgerichtshof10.12.2013
Säumnisbeschwerde
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben der Marktgemeinde S Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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