Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0029

2013/05/0029Verwaltungsgerichtshof10.12.2013

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben der Marktgemeinde S Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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