2013/05/0016•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0016
2013/05/0016Verwaltungsgerichtshof16.03.2016
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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