Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0016

2013/05/0016Verwaltungsgerichtshof16.03.2016

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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