2013/05/0015•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0015
2013/05/0015Verwaltungsgerichtshof09.10.2014
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Verfahrensbestimmungen Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (soweit mit ihm über die Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde Unterstinkenbrunn vom 14. Februar 2012, Zl. 11/2011, betreffend Baubewilligung, entschieden worden war) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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