Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0174

2013/04/0174Verwaltungsgerichtshof22.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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