2013/04/0173•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0173
2013/04/0173Verwaltungsgerichtshof21.01.2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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