Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0173

2013/04/0173Verwaltungsgerichtshof21.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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