Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0148

2013/04/0148Verwaltungsgerichtshof15.12.2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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