2013/04/0148•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0148
2013/04/0148Verwaltungsgerichtshof15.12.2014
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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