Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0144

2013/04/0144Verwaltungsgerichtshof17.09.2014

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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