Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0139

2013/04/0139Verwaltungsgerichtshof20.05.2015

Regest

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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