Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0122

2013/04/0122Verwaltungsgerichtshof13.11.2013

Regest

Spruch und Begründung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0122

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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