Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0111

2013/04/0111Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.