Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0097

2013/04/0097Verwaltungsgerichtshof14.10.2015

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Das Land Wien hat der beschwerdeführenden Partei den Aufwand in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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