Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0096

2013/04/0096Verwaltungsgerichtshof24.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2014

Spruch

Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag wird eingestellt.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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