Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0058

2013/04/0058Verwaltungsgerichtshof17.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 334,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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