Verwaltungsgerichtshof AW 2013/04/0054

AW 2013/04/0054Verwaltungsgerichtshof06.02.2014

Regest

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/04/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.2014

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuerkennung von Schriftsatzaufwand wird zurückgewiesen.

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