AW 2013/04/0045•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/04/0045
AW 2013/04/0045Verwaltungsgerichtshof04.11.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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