AW 2013/04/0031•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/04/0031
AW 2013/04/0031Verwaltungsgerichtshof25.07.2013
Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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