AW 2013/04/0030•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/04/0030
AW 2013/04/0030Verwaltungsgerichtshof02.09.2013
Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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