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2013/04/0021•Verwaltungsgerichtshof 2013/04/0021
2013/04/0021Verwaltungsgerichtshof09.09.2015
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund den mit EUR 610,60 bestimmten Aufwand binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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