2013/03/0125•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0125
2013/03/0125Verwaltungsgerichtshof19.12.2013
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
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