Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0113

2013/03/0113Verwaltungsgerichtshof05.05.2014

Regest

Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2014:2013030113.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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