Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0108

2013/03/0108Verwaltungsgerichtshof16.12.2014

Regest

Anforderung an ein Gutachten Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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