2013/03/0100•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0100
2013/03/0100Verwaltungsgerichtshof28.11.2013
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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