Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0100

2013/03/0100Verwaltungsgerichtshof28.11.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2013

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.692,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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