2013/03/0094•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0094
2013/03/0094Verwaltungsgerichtshof18.09.2013
1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 Abs 1 VwGG nicht stattgegeben.
2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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