Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0084

2013/03/0084Verwaltungsgerichtshof28.11.2013

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Rangordnung Begründung Begründungsmangel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2013:2013030084.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.