Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0076

2013/03/0076Verwaltungsgerichtshof26.03.2014

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution Berufungsrecht Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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