Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0075

2013/03/0075Verwaltungsgerichtshof23.10.2013

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Einfluß auf die Sachentscheidung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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