Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0071

2013/03/0071Verwaltungsgerichtshof23.10.2013

Regest

Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Jagdkarte Entzug Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußliste Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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