AW 2013/03/0030•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/03/0030
AW 2013/03/0030Verwaltungsgerichtshof20.12.2013
Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
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