Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0018

2013/03/0018Verwaltungsgerichtshof23.08.2013

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.08.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.326,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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