2013/03/0018•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0018
2013/03/0018Verwaltungsgerichtshof23.08.2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.326,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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