AW 2013/03/0016•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/03/0016
AW 2013/03/0016Verwaltungsgerichtshof23.08.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben .
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