2013/03/0015•Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0015
2013/03/0015Verwaltungsgerichtshof27.11.2014
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in Höhe von EUR 610, 60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.