Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0015

2013/03/0015Verwaltungsgerichtshof27.11.2014

Regest

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/03/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in Höhe von EUR 610, 60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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