AW 2013/03/0015•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/03/0015
AW 2013/03/0015Verwaltungsgerichtshof22.07.2013
Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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