Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0273

2013/02/0273Verwaltungsgerichtshof11.09.2015

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Diverses Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0273

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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