Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0271

2013/02/0271Verwaltungsgerichtshof09.06.2015

Regest

Alkotest Verweigerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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