2013/02/0271•Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0271
2013/02/0271Verwaltungsgerichtshof09.06.2015
Alkotest Verweigerung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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