Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0260

2013/02/0260Verwaltungsgerichtshof31.01.2014

Regest

Ermittlungsverfahren Allgemein Allgemein "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0260

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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