Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0257

2013/02/0257Verwaltungsgerichtshof08.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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