Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0239

2013/02/0239Verwaltungsgerichtshof31.01.2014

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr Geltungsbereich des StVO §5 Abs1 Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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