Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0234

2013/02/0234Verwaltungsgerichtshof20.12.2013

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/02/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2013

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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